Es ist immer wieder ein besonderer Tag. Nach dem Planen der neuen Version, den langen Diskussionen und der Umsetzung, ist es jetzt soweit. TimePunch v5.2 ist released!
Die neue Version TimePunch 5.2 verfügt über eine Informationsleiste, die am rechten Rand eingeblendet werden kann. Diese Informationsleiste ist immer sichtbar, solange das Info-Panel darauf sinnvolle Informationen zum Kontext anzeigen kann.
Zu den neuen Info-Panels zählt als erstes das Analyse-Panel. Das Analyse-Panel ist das Info-Symbol, dargestellt in einem Kreis. Das Analyse-Panel kann auf Mitarbeitende, Jahresurlaub -und Krankheit, Monatliche Arbeitszeit und tägliche Arbeitszeit angewendet werden.
Es zeigt das aktuelle Arbeitszeitkonto, das Gleitzeitkonto, das Urlaubskonto sowie die Krankheitstage an. Je nachdem, ob ein/e Mitarbeitende/r ausgewählt wurde, oder die monatliche bzw. tägliche Arbeitszeit, werden die Daten in der jeweiligen Detailierungsgrad angezeigt.
Eine besondere Übersicht bietet dabei das Analyse-Panel, wenn es auf einen einzelnen Mitarbeitenden in der Mitarbeiterliste angewendet wird. Dort zeigt es das aktuelle Stundenkonto des Mitarbeitenden bis zum aktuellen Tag an.
Am Wochenende zum 12.08.2023 startet der offizielle Rollout von TimePunch 5.2. Zuerst für unsere Cloud Kunden – und eine Woche später für Alle zum Download.
TimePunch 5.2 bietet eine Vielzahl neuer Features und Möglichkeiten, die Zeiterfassung noch effektiver und einfacher zu nutzen.
Hier die Highlights der kommenden Version.
Neue UI-Optionen zur verbesserten Nutzung: Darunter die Skalierungsfunktion und die Möglichkeit der In-Place Navigation.
Effiziente Darstellung der Organisationsstruktur durch die Möglichkeit zur Darstellung von Organisations-Diagrammen.
Detaillierte Mitarbeiterdaten als Vorbereitung für die kommende Umsetzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Info-Panels zum Einblenden von Urlaub und Gleitzeitkonten, eine grafische Darstellung der täglichen Arbeitszeit sowie eine komplette Änderungshistorie für alle Stammdaten, sowie der Nutzung des TimeBots. Und das, ohne die aktuelle Seite zu verlassen, im Splitscreen. … und noch einiges mehr.
Wenn der TimePunch Client also am Montag sagt: „Sie verwenden einen veralteten TimePunch-Client“, dann schließen Sie TimePunch, und öffnen es danach wieder neu. Die neue Version wird dann automatisch im Hintergrund installiert. Eine Ausnahme gilt aber: Sofern Ihr Unternehmen die MSI Version installiert hat, dann muss diese zuerst manuell de-installiert werden.
TimePunch ermöglicht es ab der kommenden Version 5.2 ein Organisations-Diagramm des eigenen Unternehmens zu erstellen. Das erhöht die Übersichtlichkeit und hilft bei der Organisation.
Das Organigramm zeigt alle Organisationseinheiten des Unternehmens. Die Organisationseinheiten wurden in TimePunch 5.2 aus den ehemaligen Benutzergruppen, Team, Abteilung und Niederlassung entwickelt. Es ist sozusagen die Weiterentwicklungen dieser Strukturen. Als übergeordnete und damit neue Organisationseinheit steht jetzt die Zentrale.
Die Zentrale hält alle Mitarbeitenden, hat eine eigene Postanschrift und steuerlich relevante Daten, wie z.B. die Betriebsnummer, die Steuerberaternummer und Mandantennummer. Ihr zugeordnet sind alle Mitarbeitenden des Unternehmens.
Niederlassungen verfügt ebenfalls über eine eigene Postanschrift und es können für sie ebenfalls eigene Betriebsnummern hinterlegt werden. Abteilungen und Teams teilen sich die Anschrift mit ihrer Niederlassung oder der Zentrale.
Die Organisationsstruktur wird in der neuen Version TimePunch 5.2 vor allem für die Steuerung des Lohndatenexports zu DATEV und Lexware verwendet. Zukünftig sind diese Daten aber auch im Hinblick auf die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) relevant. Denn dann ist es wichtig, in welcher Niederlassung die Angestellten arbeiten und welcher Betriebsnummer sie zugeordnet sind.
Und selbstverständlich kann das Organisations-Diagramm auch als Bilddatei (PNG) exportiert werden. So spart man sich doppelte Arbeit, denn das Diagramm kann auch für andere interne Zwecke weiterverwendet werden – beispielsweise im Intranet.
Um die Darstellung bei besonders kleinen Monitoren zu verbessern, wurde in TimePunch v5 der Kompaktmodus eingeführt. Hier haben wir nachgebessert.
Der Kompaktmodus aus der aktuellen TimePunch Version 5.1 verkleinert den Abstand zwischen den einzelnen Elementen des Benutzerinterfaces, um so kompakt mehr Inhalt auf kleine Bildschirme zu bekommen.
Das hat leider den Nachteil, dass das komplette UI damit sehr gedrückt und gestaucht wirkt. Und viel mehr Inhalt lässt sich dadurch auch nicht auf den Bildschirm bringen.
Aus diesem Grund haben wir in der aktuellen Version nach einer neuen Möglichkeit gesucht, TimePunch auch für kleinere Monitore attraktiv zu gestalten. Hier kommt jetzt das neue Feature der Skalierung ins Spiel. Anstatt einfach nur den Abstand zwischen den Elementen zu verkleinern, wird jetzt das gesamte UI proportional und damit maßstabsgetreu verkleinert. Dabei stehen 3 Skalierungsmodi zur Verfügung: Normale Größe, Kleine Größe und Extra kleine Größe.
Damit lässt sich TimePunch auch auf sehr kleinen Monitoren gut bedienen. Das folgende Schaubild verdeutlicht die Möglichkeiten, indem es die verschiedenen Größen exemplarisch übereinanderlegt.
Und das ist nur eine von vielen neuen Möglichkeiten in TimePunch 5.2, das Mitte August 2023 veröffentlicht wird.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil muss bald liefern. Die Grundlage, der Gesetzesentwurf zur Arbeitszeiterfassung, liegt bereits auf dem Tisch. Doch wie sieht es in deutschen Unternehmen aktuell aus?
Nach einer repräsentativen Umfrage die von Arlington Research für Tisoware durchgeführt wurde, notieren bereits über 90% der KMU, also der kleinen und mittelständischen Unternehmen, in Deutschland ihre Arbeitszeit. Ein Drittel davon jedoch klassisch – also auf Papier oder mit Excel. Von einer systemischen Arbeitszeiterfassung, wie es der Gesetzesentwurf vorsieht, ist das noch weit entfernt.
Und die Frage darf gestellt werden, was wird da notiert? Nach aktueller Gesetzeslage müssen nur die Überstunden erfasst werden. Und so scheint es bei fast der Hälfte der Arbeitnehmern auch gehandhabt zu werden, denn nur 56% gaben an, überhaupt Start -und Ende der Arbeitszeit zu notieren.
Doch was ist nach dem zukünftigen Gesetzesentwurf geplant?
Zukünftig soll die gesamte Arbeitszeit, also der Arbeitsbeginn, die Pausen und das Ende der Arbeitszeit erfasst werden. Hier könnten wird jetzt enden, aber damit wäre noch nicht geklärt, was dazu alles gehört. Daher fangen wir einmal mit dem Start der Arbeitszeit an.
Der Start der Arbeitszeit definiert der Gesetzgeber mit dem Betreten des Firmengeländes. Hier zählen also auch klar die Umziehzeiten und Arbeitsvorbereitungen dazu. Eine Zeiterfassung muss daher entweder direkt am Eingang des Geländes erfolgen, oder aber den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen die Zeitspanne bis zum tatsächlichen Einstempeln pauschal zur Arbeitszeit dazurechnen. Aber wie sieht es mit dem mobilen Arbeiten – umgangssprachlich dem Home-Office – aus? Hier zählt die Arbeitszeit nach dem Hochfahren des PCs und Anmelden an der Zeiterfassungssoftware. Moderne Zeiterfassungssysteme wie TimePunch, können diese Arbeitszeiten auch automatisch mitprotokollieren. Und wenn die Arbeitszeit flexibel um 21:00 Uhr startet und um 23:00 Uhr endet, dann muss auch hier eine Ruhepause von 11 Std. zum nächsten Arbeitsbeginn eingehalten werden. Mitarbeitende dürfen dann erst wieder am nächsten Tag um 10:00 Uhr morgens einbuchen. An dieser Regelung lässt sich auch der Arbeitnehmerschutz erkennen. Denn gerade die Erfassung dieser außergewöhnlichen Arbeitszeiten ist wichtig, um den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden gewährleisten zu können. Flexibilität hat eben nicht nur Vorteile.
Und wie ist es mit den Pausen? Pausen sind ebenfalls wichtig für die Gesundheit der Angestellten. Betriebe sind daher verpflichtet, ihren Arbeitnehmern die notwendigen Pausen zu ermöglichen. Sie sind sogar zur Kontrolle verpflichtet. Diese Pflicht können Sie jedoch auf die Arbeitnehmenden übertragen. Klassischerweise wird daher im Arbeitsvertrag geregelt, dass Angestellte verpflichtet sind, die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen in Anspruch zu nehmen. Daher kann die 30-minütige Ruhepause nach 6 Std., und die erweiterte Pause nach 9 Std. vom System anhand der Start -und Endzeit der Mitarbeitenden automatisch verrechnet werden. Und wie sieht mit der Toilettenpause (alias Biopause) und den Raucherpausen aus? Bei der Toilettenpause spricht der Gesetzgeber von einem Grundbedürfnis. Ein Toilettengang darf daher nicht von der Arbeitszeit in Abzug gebracht werden. Anders hingegen die Raucherpause. Betriebe dürfen Mitarbeitende dazu verpflichten, ihre Raucherpausen systemisch zu erfassen. Sie gelten als Arbeitsunterbrechung, reduzieren damit die Arbeitszeit und müssen nachgearbeitet werden. Das gilt übrigens auch für eine überlange Mittagspause. Auch hier können Betriebe ihre Angestellten zur Erfassung der Start -und Endzeit der Pause verpflichten.
Und was ist mit Betrieben, die ihren Angestellten eine Vertrauensarbeitszeit ermöglichen? Hier muss und darf die Frage gestellt sein, ob es sich tatsächlich um eine Vertrauensarbeitszeit handelt, oder nur um eine versteckte 40 Std. Woche mit der Erwartung, dass Angestellte unbezahlte Überstunden schieben „müssen“. Eine echte Vertrauensarbeitszeit zeichnet sich dadurch aus, dass Mitarbeitende keine festen Sollstunden erbringen müssen. Und wenn keine festen Sollstunden festgelegt sind, dann können Mitarbeitende auch nicht zu wenig arbeiten. Im Umkehrschluss aber auch nicht zu viel. D.h. das klassische Gleitzeitkonto macht in Verbindung mit einer echten Vertrauensarbeitszeit keinen Sinn. Wird das dennoch von Unternehmen geführt, dann handelt es sich um keine echte Vertrauensarbeitszeit, sondern nur um einen Vorwand die Arbeitszeiten nicht korrekt erfassen zu müssen. Denn eines ist auch klar, auch mit einer echten Vertrauensarbeitszeit müssen Mitarbeitende die gesetzlichen Pausen und Ruhezeiten einhalten und dazu ist eine korrekte und systemische Zeiterfassung die Voraussetzung. TimePunch unterstützt die echte Vertrauensarbeitszeit durch ein dynamisches Arbeitszeitmodell, bei dem die Sollzeit der tatsächlichen Arbeitszeit angeglichen wird. Dadurch entstehen keine Fehlstunden und keine Überstunden, aber es wird sichergestellt, das Pausen -und Ruhezeiten eingehalten werden.
Fazit
Viele Betriebe in Deutschland wiegen sich derzeit noch in falscher Sicherheit. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung soll noch in der aktuellen Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden. Daher sollten Betriebe jetzt schon den Einsatz planen und sich über mögliche Zeiterfassungssysteme informieren. Denn nur wenn der Einsatz gut geplant ist, ist die Akzeptanz der Mitarbeitenden auch gegeben.