Smarte Urlaubsplanung in 2022

Das neue Jahr hat gerade angefangen, und schon stellt sich die Frage, wie kann man den verfügbaren Urlaub, sinnvoll auf das neue Jahr aufteilen.

Erholungsurlaub

Was den Urlaub angeht, hat natürlich jeder eigene Präferenzen. Der eine mag es eher warm und bevorzugt die südlichen Gefilde, der andere sucht die Kälte und den Schnee, um beim Skifahren den Kopf freizubekommen.

Brückentage

Abseits dieser großen Urlaubsplanung gibt es aber auch immer ein paar Nebenschauplätze, um die sich alle Mitarbeitenden gleichermaßen streiten – die Brückentage.

Laut Wikipedia bezeichnet ein Brückentage einen Arbeitstag, der zwischen einem Feiertag und einem zumeist ohnehin arbeitsfreien Tag wie Samstag oder Sonntag liegt. Diese Brückentage sind leider rar, aber auch nicht die einzigen Tage, auf die es sich zu achten lohnt.

Verlängerte Wochenenden

Über das geschickte Kombinieren von Feiertagen vor einem Samstag oder nach einem Wochenende, lassen sich ebenso gute Ergebnisse erzielen und mit einem einzigen Urlaubstag 4 freie Tage für ein verlängertes Wochenende herausholen.

1 Tag Urlaub – 4 Tage frei

Der Anspruch dabei ist, sie nehmen ein Tag Urlaub und erhalten dafür vier freie Tage zur Erholung. Wie und wo sie das je nach Bundesland am besten angehen, zeigt die folgende Übersicht.

So ausgerüstet kann man mit 7 Urlaubstagen in Bayern z.B. maximale 28 Tage Freizeit herausholen – mehr als mancher Angestellte insgesamt an Urlaub zur Verfügung hat.

Bundesweite Urlaubshighlights:

Diese Tage kann jeder ausnutzen.

  • Urlaub am Freitag 27.05. und 4 Tage frei über Christi Himmelfahrt vom 26.05. bis 29.05.
  • Urlaub am Freitag 03.06. und 4 Tage frei vom 03.06. bis 06.06. Pfingstmontag
  • Urlaub am Freitag 30.09. und 4 Tage frei vom 30.09. bis 03.10. Tag der deutschen Einheit

Unsere Tipps für Euer Bundesland:

Baden-Württemberg:

  • Urlaub am Freitag 07.01. und 4 Tage frei über Heilige drei Könige vom 06.01. bis 09.01.
  • Urlaub am Freitag 17.06. und 4 Tage frei über Fronleichnam vom 16.06. bis 19.06.
  • Urlaub am Montag 30.10. und 4 Tage frei vom 29.10. bis 01.11. Allerheiligen

Bayern:

  • Urlaub am Freitag 07.01. und 4 Tage frei über Heilige drei Könige vom 06.01. bis 09.01.
  • Urlaub am Freitag 17.06. und 4 Tage frei über Fronleichnam vom 16.06. bis 19.06.
  • Urlaub am Freitag 12.08. und 4 Tage frei vom 12.08. bis 15.08. Mariä Himmelfahrt
  • Urlaub am Montag 30.10. und 4 Tage frei vom 29.10. bis 01.11. Allerheiligen

Berlin:

  • Urlaub am Montag 07.03. und 4 Tage frei vom 05.03. bis 08.03. Internationaler Frauentag

Brandenburg:

  • Urlaub am Freitag 28.10. und 4 Tage frei vom 28.10. bis 31.10. Reformationstag

Bremen:

  • Urlaub am Freitag 28.10. und 4 Tage frei vom 28.10. bis 31.10. Reformationstag

Hamburg:

  • Hier gibt es leider keinen Blumentopf zu gewinnen

Hessen:

  • Urlaub am Freitag 17.06. und 4 Tage frei über Fronleichnam vom 16.06. bis 19.06.

Mecklenburg-Vorpommern:

  • Urlaub am Freitag 28.10. und 4 Tage frei vom 28.10. bis 31.10. Reformationstag

Niedersachsen:

  • Urlaub am Freitag 28.10. und 4 Tage frei vom 28.10. bis 31.10. Reformationstag

Nordrhein-Westfalen:

  • Urlaub am Freitag 17.06. und 4 Tage frei über Fronleichnam vom 16.06. bis 19.06.
  • Urlaub am Montag 30.10. und 4 Tage frei vom 29.10. bis 01.11. Allerheiligen

Rheinland-Pfalz:

  • Urlaub am Freitag 17.06. und 4 Tage frei über Fronleichnam vom 16.06. bis 19.06.
  • Urlaub am Montag 30.10. und 4 Tage frei vom 29.10. bis 01.11. Allerheiligen

Saarland:

  • Urlaub am Freitag 17.06. und 4 Tage frei über Fronleichnam vom 16.06. bis 19.06.
  • Urlaub am Freitag 12.08. und 4 Tage frei vom 12.08. bis 15.08. Mariä Himmelfahrt
  • Urlaub am Montag 30.10. und 4 Tage frei vom 29.10. bis 01.11. Allerheiligen

Sachsen:

  • Urlaub am Freitag 28.10. und 4 Tage frei vom 28.10. bis 31.10. Reformationstag

Sachsen-Anhalt:

  • Urlaub am Freitag 07.01. und 4 Tage frei über Heilige drei Könige vom 06.01. bis 09.01.
  • Urlaub am Freitag 28.10. und 4 Tage frei vom 28.10. bis 31.10. Reformationstag

Schleswig-Holstein:

  • Hier gibt es leider keinen Blumentopf zu gewinnen

Thüringen:

  • Urlaub am Freitag 28.10. und 4 Tage frei vom 28.10. bis 31.10. Reformationstag

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Mitarbeiterstatus: Gekündigt

Der Status „Gekündigt“ ist eine Vorstufe zum Löschen der mitarbeitenden Person. Im Gegensatz zum Status „Gelöscht“ können die Zeiten der Arbeitskraft weiterhin ausgewertet werden.

Um dies zu demonstrieren, öffne ich die Mitarbeiterübersicht über das Menü „Stammdaten / Mitarbeiterprofile“ und wähle das Profil von „Georg Hartmann“ aus.

Jetzt muss die Schaltfläche „Kündigen“ gewählt werden.

Die Arbeitskraft soll zum 31.12.2021 gekündigt werden. Da das Datum in der Vergangenheit liegt, wird Herr Hartmann direkt im Anschluss nach dem Bestätigen des Dialogs mit OK in den Status „gekündigt“ versetzt.

Zu sehen ist, dass die Arbeitskraft jetzt durchgestrichen erscheint. Wird das Arbeitszeitmodell geöffnet, ist zu sehen, dass ab dem 01.01.2022 ein neues Arbeitszeitmodell mit 0 Stunden Sollzeit angelegt wurde. Außerdem wurden alle Lizenzen der mitarbeitenden Person automatisch entfernt.

Trotzdem bleibt die Team-Zuordnung bestehen und die Zeiten der Arbeitskraft sind weiterhin noch auswertbar. Somit können letzte Gehaltsabrechnungen gedruckt und Kernzeitverletzungen zum Beispiel auch nach der Kündigung ausgewertet werden.

In dem Status „gekündigt“ hat die gekündigte Person keinen Zugriff mehr auf das Zeiterfassungs-System.

Erst nach dem „Löschen“ des Mitarbeiters ist der Mitarbeiter auch nicht mehr in der Übersicht enthalten.

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Zeitgesteuertes kündigen

In TimePunch 4.6 wurde das zeitgesteuerte kündigen und wieder einstellen von Arbeitskräften implementiert.

Zeitgesteuert meint, dass eine mitarbeitende Person bereits im Voraus zu einem bestimmten Datum gekündigt oder auch wieder eingestellt werden kann.

Im vorherigen Video hatten wir Herrn Hartmann zum 31.12.2021 gekündigt. Dies war scheinbar ein Fehler, denn Herr Hartmann soll Anfang April wieder eingestellt werden.

Um dies zu demonstrieren, öffne ich den Dialog „Stammdaten / Mitarbeiterprofile“ und wähle den gekündigten Mitarbeiter Herr Hartmann aus.

Über die Schaltfläche „Wieder einstellen“ kann das neue Wiedereinstellungsdatum ausgewählt werden. Dies soll der 01. April sein. Nach dem Bestätigen mit OK ist zu sehen, dass sich am aktuellen Status „Gekündigt“ erst einmal nichts geändert hat.

Beim Öffnen des Mitarbeiterprofils ist jedoch zu erkennen, dass das in den Details das neue Eintrittsdatum auf dem 01.04. steht. Sobald der 01.04. erreicht ist, führt TimePunch automatisch die Wieder-Einstellung der mitarbeitenden Person durch.

Die wieder eingestellte Arbeitskraft erhält nach der Wieder-Einstellung die Berechtigung „Mitarbeiter“. Außerdem werden verfügbare Lizenzen direkt zugeordnet, damit diese direkt wieder am System die Arbeitszeit buchen kann.

Selbstverständlich funktioniert die Zeitsteuerung ebenso gut bei einer Kündigung.

In den Optionen von TimePunch, die über das Menü „Extras / Optionen / Automatisierte Mails“ zu erreichen sind, kann eingestellt werden, ob eine Zusammenfassung an die vorgesetzte Führungskraft oder eine anderweitige E-Mail-Adresse gesendet werden soll.

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Fehler nach dem Update KB4576949 für Windows 10 und Windows Server 2019

Problem in TimePunch

Nach dem Einspielen des Windows Updates, wurde von mehrere Kunden festgestellt, dass sich in TimePunch keine Zeitdaten mehr editieren, bzw. anlegen lassen.

Nach internen Recherchen liegt das ursächlich am Patch KB4576949 der am 16. September 2020 von Microsoft veröffentlicht wurde.

Link: https://support.microsoft.com/en-us/help/4576949/kb4576949-cumulative-update-for-net-framework

TimePunch 4.x

Für alle Kunden der Version TimePunch 4.x empfehlen wir das Update auf TimePunch 4.1, da dort die notwendigen Änderungen bereits vorgenommen wurden.

Update auf TimePunch 4.1: https://dev.timepunch.de/2020/10/04/timepunch-v4-1/

TimePunch 3.x

Für die Version TimePunch 3.x wurde von uns daher ein Patch bereitgestellt, damit TimePunch auch mit dem Windows Update korrekt funktioniert:

Server Version:https://www.timepunch.de/download/server390/TpAppServer_3.9.701.0.exe
Standalone:https://www.timepunch.de/download/TimePunch_3.9.705.0.exe

TimePunch 2.x

Für alle Kunden, die noch Version TimePunch 2.x verwenden, empfehlen wir das Upgrade auf TimePunch 4.x oder die de-Installation des von Microsoft bereitgestellten Patches.

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Starke Kryptographie TLS 1.2

Download:

TimePunch Konfiguration für starke Kryptographie

Mehr Sicherheit durch Umstellung von TLS 1.0/1.1 auf TLS 1.2

Um die Datensicherheit zu erhöhen wurde bei unserem Update-Server die Verschlüsselung auf TLS 1.2 umgestellt.

Die kommende Version TimePunch 4.0 unterstützt dieses sichere Transportprotokoll standardmäßig. Für die aktuell im Einsatz befindlichen Versionen von TimePunch muss jedoch eine Aktualisierung am Server eingespielt werden.

Wie merkt man, ob eine Aktualisierung notwendig ist?

Auf der Startseite Ihres TimePunch Application Servers wird folgende Meldung angezeigt:

Welche Folgen hat der Fehler?

Solange Ihre TimePunch Installation keine Verbindung zu unserem Update Server aufnehmen kann, werden Ihnen keine möglichen Software-Updates angezeigt.

Sie erhalten somit keine Sicherheits- und Feature Updates!

Wie kann der Server aktualisiert werden?

Zum Aktualisieren des Servers müssen Sie nur das folgende Setup laden und auf Ihrem TimePunch Server ausführen:

TimePunch Konfiguration für starke Kryptographie

Damit die Änderungen wirksam werden, muss der Server zum Abschluss neu gestartet werden.

Sollen wir unterstützen?

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umstellung auf das neue Protokoll. Am einfachsten geht das, indem Sie auf unserer Support-Seite ein neues Ticket eröffnen.

https://support.timepunch.de

Sofern Sie keinen Wartungsvertrag abgeschlossen haben, denken Sie bitte daran, dass es sich dabei um einen kostenpflichtigen Support handelt.

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