Selbstkontrolle der eigenen Arbeitszeit

Eine effektive und effiziente Arbeitsweise ist für jeden Mitarbeitenden und jedes Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Die Möglichkeit zur Selbstkontrolle der eigenen Zeiten bei der Zeiterfassung spielt hierbei eine wichtige Rolle.

In diesem Artikel werden wir die Vorteile der Selbstkontrolle der Arbeitszeit genauer betrachten.

Gesundheit

Die Möglichkeit zur Selbstkontrolle der Arbeitszeit hilft dabei, Überarbeitung zu vermeiden. Wenn Mitarbeitende ihre Arbeitszeit im Auge behalten und sicherstellen können, dass alle Pausen und Ruhezeiten eingehalten werden, wird eine Überarbeitung und somit das Risiko von Burnout reduziert. Außerdem trägt eine angemessene Arbeitszeit- und Pausenregelung ebenfalls dazu bei, dass Mitarbeitende gesünder und produktiver arbeiten.

Genauigkeit und Fairness

Die Möglichkeit der Selbstkontrolle hilft auch, dass die Zeiterfassung genau und fair ist. Wer seine Arbeitszeit selbst kontrolliert, kann sicherstellen, dass die aufgezeichneten Zeiten korrekt sind und keine unbezahlten Überstunden entstehen. Mitarbeitende werden so von der Lohnabrechnung nicht überrascht. Das ist gut für die Arbeitsbeziehung zwischen Mitarbeiter*innen und Arbeitgeber*innen, schafft Transparenz und stärkt das Vertrauen.

Flexibilität

Die Möglichkeit zur Selbstkontrolle der Arbeitszeit bietet auch die Chance zur Flexibilität. Mitarbeitende können in flexiblen Arbeitszeitmodellen die eigene Arbeitszeit an ihre Bedürfnisse anpassen, was zu einer besseren Work-Life-Balance führt. Das erhöht die Zufriedenheit und die Motivation der Mitarbeitenden. Und eine höhere Motivation führt automatisch zu einer höheren Produktivität -und Effizienz.

Fazit

Die Möglichkeit zur Selbstkontrolle der Arbeitszeit ist ein wichtiger Faktor für eine effektive und effiziente Arbeitsweise. Sie kann dazu beitragen, die Arbeitszeit besser zu nutzen, Überarbeitung zu vermeiden, die Genauigkeit der Zeiterfassung zu erhöhen und Flexibilität zu bieten. Es ist wichtig, dass Mitarbeitende und Arbeitgebende gemeinsam an einer angemessenen Arbeitszeitgestaltung arbeiten, um eine gesunde und produktive Arbeitsumgebung zu schaffen.

Das alles bietet TimePunch, unsere elegante und moderne Lösung zur Zeiterfassung, für Ihr Business.

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TimePunch 5 – time to upgrade

Der Support von Windows Server 2012 läuft im Oktober aus

Warum ein Upgrade auf TimePunch 5 jetzt sinnvoll ist: Neue Funktionen, gesetzliche Anforderungen und das Ende des Supports für Windows Server 2012.

In Zeiten einer sich ständig verändernden Arbeitswelt ist es unerlässlich, auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben. Dies gilt insbesondere für Software, die bei der täglichen Arbeit genutzt wird. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, auf die neueste Version von TimePunch, Version 5, zu aktualisieren, wenn man derzeit noch mit Version 3 arbeitet, die bereits fünf Jahre alt ist. Im Folgenden werden einige Gründe aufgeführt, die zeigen, warum ein Upgrade auf TimePunch 5 sinnvoll ist.

Veraltete Software entspricht eventuell nicht neuen gesetzlichen Anforderungen

Eine veraltete Software kann nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dies kann dazu führen, dass gesetzliche Vorgaben nicht mehr erfüllt werden können. In der Arbeitswelt gibt es viele gesetzliche Vorschriften, die eingehalten werden müssen, beispielsweise im Bereich der Arbeitszeiterfassung oder des Datenschutzes. Das betrifft auch den zukünftigen Gesetzesentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil zum Arbeitszeitgesetz – bei dem Stand heute noch nicht klar ist, welche Anforderungen auf die Zeiterfassungssoftware und auf die Betriebe zukommen. Eines ist aber sicher – TimePunch 5 ist auf dem neuesten Stand der Technik und wird auch diese neuen gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Ein Upgrade bietet sich an, wenn die Software noch auf einem Windows Server 2012 läuft, für den dieses Jahr der Support von Microsoft ausläuft

Microsoft beendet in diesem Jahr den Support für Windows Server 2012. Wenn TimePunch 3 auf einem Windows Server 2012 läuft, wird es zukünftig keine Sicherheitsupdates mehr geben. Das bedeutet, dass die Software anfälliger für Sicherheitsprobleme wird. Ein Upgrade auf TimePunch 5 ist deshalb dringend empfehlenswert. Und das Wichtigste: Mit der aktuellen Version können wieder alle Funktionsupdates bis zur Version 6 kostenlos installiert werden, damit Sie auf dem neuesten Stand bleiben.

Neue Funktionen erleichtern die Arbeit mit TimePunch und erhöhen die Produktivität

TimePunch 5 bietet viele neue Funktionen, die die Arbeit mit der Software erleichtern und die Produktivität erhöhen. So können beispielsweise Arbeitsabläufe vereinfacht werden, was Zeit spart und Fehler minimiert. Dafür wurde das komplette UI neu entworfen. TimePunch 5 bietet damit eine verbesserte Übersichtlichkeit und eine neue benutzerfreundliche Oberfläche.

TimePunch 5 ist auch auf 4K Monitoren mit hoher Auflösung lauffähig

Immer mehr Unternehmen setzen auf moderne Technologien wie 4K Monitore mit hoher Auflösung. TimePunch 5 ist speziell dafür optimiert und läuft problemlos auf diesen Monitoren. Dadurch wird die Benutzerfreundlichkeit und Übersichtlichkeit der Software weiter verbessert.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Upgrade auf TimePunch 5 viele Vorteile bietet. Die Software ist auf dem neuesten Stand der Technik und erfüllt alle aktuellen gesetzlichen Anforderungen. Zudem erleichtern neue Funktionen die Arbeit mit der Software und erhöhen die Produktivität. Wer auf einem Windows Server 2012 arbeitet, sollte dringend ein Upgrade durchführen, da der Support von Microsoft in diesem Jahr endet. Auch auf modernen 4K Monitoren ist TimePunch 5 lauffähig und bietet eine verbesserte Benutzerfreundlichkeit und Übersichtlichkeit.

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Tipp #1, Zeiterfassung nachträglich starten

Oft kommt es vor, dass Mitarbeitende morgens in Eile sind und dabei die Zeiterfassung vergessen. Das ist jedem schon einmal passiert. TimePunch 5 bietet dafür jetzt eine elegante Lösung.

Das Mitarbeitende sich morgens vergessen anzumelden ist leider keine Seltenheit. Gerade in den ersten Wochen nach der Einführung einer Zeiterfassung ist dieses Phänomen verstärkt zu beobachten. Wenn Mitarbeitende nicht selbst Korrekturberechtigung haben, und das ist meist nicht der Fall, dann geht der Weg immer über das Personalbüro.

In TimePunch 4 gab es hier nur die Möglichkeit, dass sich Mitarbeitende verspätet anmelden mussten und diese verspätete Anmeldung dann im Personalbüro korrigiert wurde. Das war umständlich. TimePunch 5 bietet jetzt dem Personalbüro die Möglichkeit, selbst die Zeiterfassung für Mitarbeitende zu starten. Und das auch nachträglich zu einem definierten Zeitpunkt.

Auf der Seite „Echtzeit Buchungen“ ist dazu über Rechtsklick auf den Mitarbeitenden, der Befehl „Zeiterfassung mit Startzeit starten“ auszuwählen.

Das Szenario sieht dabei wie folgt aus. Mitarbeiter*in Müller vergisst sich anzumelden. Er/Sie merkt es erst, als der PC schon läuft und die Arbeit im vollen Gange ist. Anstatt sich zum Terminal am Eingang zu begeben, ruft Herr/Frau Müller im Personalbüro an und meldet sich. Das Personalbüro startet jetzt für den Mitarbeitenden die Zeiterfassung.

Ein Alternatives Szenario könnte auch wie folgt aussehen. Das Personalbüro erhält eine Kernzeitverletzung von Mitarbeiter*in Müller. Im TimePunch Management sieht der/die Personalverantwortliche, dass Mitarbeiter*in Müller noch nicht angemeldet ist. Nach einem Kontrollanruf beim Mitarbeitenden startet das Personalbüro die Arbeitszeit rückwirkend.

So geht Zeiterfassung einfach und nachträgliche Korrekturen werden vermieden.

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Zeiterfassungspflicht und Vertrauensarbeitszeit?

Um die Frage, ob Zeiterfassung auch bei einer Vertrauensarbeitszeit Pflicht ist, wird heftig gestritten. Denn selbst nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022 gibt es bisher noch keine gesetzliche Regelung dazu.

Anfang März sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zu, dass eine Gesetzesvorlage dazu noch im Frühjahr 2023 vorgelegt werden soll. Diese sollte folgende Kernpunkte enthalten.

  • Vertrauensarbeitszeit sollte weiterhin möglich sein
  • Es solle ein praxistauglicher Vorschlag zur Arbeitszeiterfassung erarbeitet werden
  • Viel Spielraum für Unternehmen

Vertrauensarbeitszeit und praxistaugliche Zeiterfassung, wie geht das?

Bisher bedeutete Vertrauensarbeitszeit, dass Arbeitnehmer*innen ihre Arbeitszeit selbstständig und eigenverantwortlich gestalten können, ohne dass die Arbeitszeit im Detail erfasst wird. Den zweiten Teil dieser Aussage dürften Arbeitnehmer*innen wie Arbeitgeber*innen zukünftig wohl streichen können. Denn klar ist auch, Vertrauensarbeitszeit darf nicht den Schutz der Arbeitnehmer*innen aushebeln.

Dabei spielt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) eine entscheidende Rolle und ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts, denn es regelt die Arbeitszeiten von Arbeitnehmer*innen in Deutschland. Es dient dem Schutz der Arbeitnehmer*innen und legt fest, welche Höchstarbeitszeiten und Pausenregelungen eingehalten werden müssen.

Diese Regelungen gelten selbstverständlich auch für die Vertrauensarbeitszeit. Aber wie geht das mit einer Zeiterfassung zusammen?

Die Chance dafür liegt in der Umgestaltung des Arbeitsvertrags. Im Arbeitsvertrag sollten keine festen Sollstunden hinterlegt sein. Die Zeiterfassung TimePunch unterstützt dies mit einem dynamischen Arbeitszeitmodell, bei dem die Arbeitszeit der Sollzeit entspricht.

Abbildung 1: Dynamisches Arbeitszeitmodell zur Abbildung der Vertrauensarbeitszeit

Gleitzeitmodelle werden für diese Art der Zeiterfassung nicht mehr benötigt, denn Überstunden können dann nicht mehr anfallen. Die Vergütung erfolgt bei diesen Mitarbeitenden als Festgehalt, unabhängig von der geleisteten Arbeitszeit. Trotzdem werden die Arbeitszeiten erfasst und damit sichergestellt, dass sich die Arbeitnehmer*innen auch bei Vertrauensarbeitszeit an die geltenden Pausenregelungen und Höchstarbeitszeiten halten.

Damit bietet TimePunch eine praxistaugliche Möglichkeit zur Zeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit, die Arbeitnehmer*innen wie Arbeitgeber*innen viele Freiräume lässt.

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TimePunch 5.0 jetzt auch zum Download!

Am 26.02.2023 war TimePunch 5.0 zuerst in unserer TimePunch Cloud für unsere Kunden verfügbar. Jetzt steht TimePunch 5 für Alle zum Download bereit.

Bitte lesen Sie dazu auch unseren Artikel: TimePunch 5.0 ist online !

Download: https://www.timepunch.de/download/server500/TpAppServer_5.0.313.0.exe

TimePunch 5.0 ist ein Meilenstein für TimePunch und das erste komplette ReWrite der Benutzeroberfläche. An dieser Stelle möchte ich die wichtigsten Unterschiede zur vorherigen Version benennen:

Zeiterfassung neu denken

Die vorherige Version war teilweise recht unübersichtlich. Das lag an den vielen Features, mit denen unsere Zeiterfassung die letzten Jahre stetig erweitert wurde. Neue Features wurden an die Software angebaut und irgendwann kommt der Zeitpunkt, an dem die Software unübersichtlich wird. Dem kann man nur durch einen harten Schnitt begegnen.

Für TimePunch 5 wurde unsere Zeiterfassung daher komplett neu gedacht.

Wir denken Neu: “für viele Mitarbeitende”

In den vorherigen TimePunch Versionen war die Startseite immer die Zeiterfassung des aktuell angemeldeten Benutzers. Dies ist gut für Freelancer*innen und Mitarbeiter*innen die nur ihre eigene Zeit im Blick haben müssen. Für die Personalabteilung oder die Projektleitung ist das aber zu wenig.

Daher sind jetzt alle Ansichten auf die Anzeige von mehreren Mitarbeitenden ausgerichtet. Damit hat es die Personalabteilung einfacher bei der Auswertung der Gleitzeitkonten und des Krankenstands und die Projektleitung erhält einen besseren Überblick über die laufenden Projekte.

Anzeige des Gleitzeitkontos aller Mitarbeitenden

Wir denken Neu: “für den einzelnen Mitarbeitenden”

Auch wenn wir die Verwaltung für Unternehmen vereinfacht haben, kommen Mitarbeitende nicht zu kurz. Denn auch in TimePunch 5 kann die Startseite so individualisiert werden, dass sie den vorherigen TimePunch Versionen entspricht.

So fühlen sich auch langjährige Nutzer unserer Zeiterfassung gleich zu Hause.

Konfigurierbare Startseite in TimePunch 5

Wir denken Neu: “konsistente Bedienung”

Nichts ist schlimmer, wie wenn die Bedienung einer Software zufällig zusammengewürfelt ist. TimePunch 5 hat daher eine konsistente Bedienung. Was man sich merken sollte, die Navigation verläuft immer von grob zu detailliert und von links nach rechts.

Hier gibt es eine detaillierte Erläuterung dazu: Navigation in TimePunch 5 | TimePunch Dokumentation

Und Konsistent bedeutet auch: Sie ändern einen Zeiteintrag oder andere Daten auf einer Seite und alle abhängigen Seiten zeigen automatisch die geänderten Werte an.

Wir denken Neu: “Barrierefreiheit”

TimePunch 5 möchte für alle Mitmenschen nutzbar sein. Daher haben wir in TimePunch 5.0 ein besonders Augenmerk auf eine barrierefreie Softwareentwicklung gelegt. Was zeichnet unsere Zeiterfassung dabei aus?

  • TimePunch ist komplett mit Tastatur bedienbar
  • TimePunch ist für Screenreader optimiert
  • TimePunch nutzt eine große und gut lesbare Schrift

Wir denken Neu: “Weniger ist mehr”

TimePunch 5 bietet auf jeder Seite nur die Funktionen an, die Sie im aktuellen Kontext sinnvoll nutzen können. Das erleichtert die Bedienung, da Sie nicht aus hunderten Features die drei Punkte suchen müssen, die für Sie interessant und nutzbar sind.

Alle Befehle die Ihnen zur Verfügung stehen, machen im angezeigten Kontext Sinn und können verwendet werden.

Für wen lohnt sich die Umstellung?

Wenn Sie bereits die aktuellen TimePunch 4.x/5.x Lizenzen verwenden, dann können Sie ohne Zusatzkosten TimePunch 5.0 installieren.
Bei Bedarf unterstützten wir gerne.

Nutzen Sie aktuell noch eine ältere TimePunch Version, dann sprechen Sie uns gerne an. Ich erstelle ein passgenaues Angebot für Ihren Bedarf.

Gerhard Stephan
gerhard.stephan@timepunch.de

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TimePunch 5.0 ist online !

Wie geplant ging dieses Wochenende TimePunch 5.0 online. Damit der Umstieg auf die neue Version reibungslos funktioniert, gibt es hier und jetzt ein paar Tipps.

Wenn Sie TimePunch am Montag den 27.02. zum ersten Mal starten, wird Ihnen vermutlich folgende Meldung angezeigt:

TimePunch 4.9 beim Zugriff auf TimePunch 5.0

Bitte keine Panik. Dies zeigt nur an, dass Sie noch mit der alten Version von TimePunch arbeiten. Wenn Sie einen neuen PC mit Windows 10 besitzen, der nicht zentral administriert wird, dann genügt oft schon der Neustart von TimePunch. Denn TimePunch aktualisiert sich i.d.R. automatisch im Hintergrund. D.h. beim nächsten Neustart melden Sie sich mit TimePunch 5.0 an.

Wenn das nicht funktioniert?

Sollte TimePunch sich nicht automatisch aktualisieren, dann de-installieren Sie TimePunch zuerst manuell von Ihrem PC. Das geht über die Windows Funktion “Programm hinzufügen oder entfernen“. Suchen Sie dort “TimePunch Management” und wählen Sie über das 3 Punkte Menü – “Deinstallieren” aus.

Das alte TimePunch Management deinstallieren

Danach besuchen Sie unsere Homepage auf Download der TimePunch Windows Apps (timepunch-hub.com)

Dort können Sie das TimePunch Management wieder installieren. Wahlweise mit der neuen und modernen Benutzeroberfläche oder mit dem vorherigen UI – jetzt mit alt, bzw. Legacy betitelt.

Download der aktuellen TimePunch Management App

Wichtig: Sofern Sie das Installationspaket für “Windows 11, 10” nicht bei sich installieren können, nutzen Sie bitte das Installationspaket auf der rechten Seite für Windows 8 und Windows Server Betriebssysteme.

Anmelden im neuen TimePunch Management

Das neue TimePunch Management erkennen Sie sofort am neuen Programmicon in der Taskleiste und auch daran, dass sich TimePunch jetzt im Vollbildmodus öffnet.

Das neue TimePunch Management

Nach der erfolgreichen Anmeldung empfehle ich Ihnen einen Blick in unser erstes Umsteiger Video für TimePunch 5.0. Hier geht’s zum entsprechenden Blog-Post: Einsteigen und Umsteigen auf TimePunch 5

Welche Unterstützung kann ich bekommen?

Wenn Sie Hilfe beim Umstieg auf das neue TimePunch Management benötigen, dann empfehlen wir Ihnen unsere “TimePunch 5.x Umsteiger-Schulung“. Dort erhalten Sie aus erster Hand einen Überblick über die Neuerungen, und wir helfen Ihnen bei Ihren Fragen ganz direkt und persönlich.

Normalerweise kostet die “TimePunch 5.x Umsteiger-Schulung” 150 ,- €

Da wir aber möchten, dass wirklich jeder Kunde von den Vorteilen der neuen Version profitieren kann,
bieten wir die Schulung bis Ende März für nur 90,- € an.

Die “TimePunch 5.x Umsteiger-Schulung” können Sie noch bis Ende März für nur 90,- € auf folgender Seite buchen:
TimePunch Support (office365.com)

Ups, es funktioniert etwas nicht!?!

Wenn Sie das Gefühl haben, dass TimePunch sich nicht so verhält, wie es sich für Sie richtig anfühlt, dann teilen Sie uns das bitte mit. Wir haben an der neuen Version lange und hart gearbeitet, um für Sie die beste Zeiterfassungs-Software zu entwickeln, die es aktuell am Markt gibt.

Trotzdem lassen sich Probleme oder Ungereimtheiten nicht immer ausschließen. In diesem Fall sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Schreiben Sie uns Ihre Ideen, Probleme und Anmerkungen zur neuen Version per Mail an info@timepunch.de

Auch wenn wir nicht alles umsetzen können, Ihre Anregungen sind wertvoll für uns.

Aber jetzt wünsche ich Ihnen viel Spaß mit der neuen Version von TimePunch!
Ihr, G. Stephan

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Einsteigen und Umsteigen auf TimePunch 5

Aller Anfang ist schwer – das sagt schon ein deutsches Sprichwort. Um den Anfang aber nicht zu schwer für Sie zu machen, habe ich ein kleines Umsteiger Video vorbereitet. Dort werden die wichtigsten Unterschiede kurz erläutert.

Hier die wichtigsten Tipps auf einen Blick:

  • Die Navigation erfolgt immer von Grob nach Fein und von Links nach Rechts
  • Sie wählen zum Beispiel “Monatliche Zeiten” aus und können dann in die Arbeitszeiten eines Mitarbeitenden tiefer einsteigen.
  • Die Übersichtslisten können im Menü “Anzeige” individuell zusammengestellt werden.
  • Ein Doppelklick auf eine Zeile in der Tabelle öffnet meist eine neue Tabelle oder einen Dialog zum Bearbeiten der Daten.
  • Nutzen Sie die Gruppenfilter auf Teams und Abteilungen, um durch Vorselektion die Datenmenge zu verringern.

Gerne zeigen und erklären wir Ihnen die neue Version 5.x auch in einer TimePunch Umsteiger Schulung. Nutzen Sie folgenden Link zur Buchung: TimePunch 5.x Umsteiger-Schulung

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Zurück ins Büro! Tech-Konzerne machen eine Rolle rückwärts

Quelle: https://unsplash.com/photos/ulRlAm1ITMU

Apple, Google und Facebook wollen ihre Belegschaft wieder vor Ort im Büro haben. Letzte Woche gab Elon Musk, der neue Eigentümer von Twitter, ebenfalls bekannt, dass auch hier alle Mitarbeitenden wieder Vollzeit im Büro sein müssen.

Erst, seit der in der Corona Pandemie verordneten Home-Office Pflicht setzte sich das Thema Home-Office auch in Deutschland durch, nachdem es in der restlichen Welt schon lange erfolgreich praktiziert wurde. Unternehmen stellten überrascht fest, dass sich die Räder weiterdrehen, auch wenn alle Mitarbeitende von zu Hause arbeiteten. Und jetzt soll alles wieder vorbei sein, bevor es richtig angefangen hat?

Die großen Tech-Konzerne rufen ihre Mitarbeitenden wieder zurück ins Büro. Sind sie damit schon wieder Vorreiter für eine Rolle rückwärts, die bei uns in Deutschland nur noch nicht angekommen ist?

Elon Musk nennt für den Rückruf folgenden Grund. Er erhofft sich von der Präsenzpflicht eine höhere Leistungsbereitschaft, bzw. einen höheren Arbeitseinsatz seiner Mitarbeitenden. Ist diese Hoffnung gerechtfertigt? Eine Studie der kalifornischen Standfort Universität vom September 2022 (OP-QJEC140033 165..218 (edubirdie.com)) behauptet das Gegenteil. Dort wurde festgestellt, dass Mitarbeitende im Home-Office sogar 13% produktiver sind als Mitarbeitende, die ins Büro kommen müssen. Der Produktivitätsschub setzte sich in der Studie aus einer 9% längeren Arbeitszeit und einer 4% höheren Arbeitsleistung, aufgrund einer besseren Motivation, zusammen. Elon Musks Hoffnung wird daher nicht bestätigt.

Auch Tim Cook, Firmenchef von Apple, sagt: „Ich bin weiter davon überzeugt, dass es keinen Ersatz für Treffen von Angesicht zu Angesicht gibt“. Tim Cook weiter: Innovation entstehe über den Tag hinweg, durch die Zusammenarbeit mit anderen Menschen. Allein geschehe das seiner Meinung nach selten. Aber was sagt die Wissenschaft? Microsoft führte dazu im September 2021 eine interessante Untersuchung durch. Diese wurde im Fachblatt „Nature Human Behaviour“ veröffentlicht (The effects of remote work on collaboration among information workers | Nature Human Behaviour).  Wie in der erstgenannten Studie, wurde eine erhöhte Arbeitsleistung festgestellt, aber die Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitenden sank. Die Studie bestätigt die Vermutung von Tim Cook und geht daher auf lange Sicht gesehen, von einer sinkenden Innovationskraft aus.

Wieder zurück bei Twitter. Durch die hohen Verluste bei Twitter, hatte Elon Musk eine Kündigungswelle angestoßen. Sein ursprünglicher Plan war, dass 75% der Mitarbeitenden gehen sollten. Gegangen wurden schlussendlich 50%. Gut möglich, dass die Ankündigung alle Mitarbeitende zurück ins Büro zu ordern, die letzten 25% dazu ermutigen sollten ihren Job freiwillig zu kündigen. Wenn das sein Ziel war, dann liegt er damit richtig. Eine Umfrage des IFO Instituts vom September 2022 (Homeoffice etabliert sich in Deutschland mit 1,4 Tagen pro Woche | Pressemitteilung | ifo Institut) stellt fest, dass rund ein Viertel der Mitarbeitenden von sich aus kündigen würden, wenn ihr Unternehmen eine vollständige Rückkehr ins Büro verlangen würde. Das sind 25% der Mitarbeitenden. Also genau der Teil, den Elon Musk gerne noch gehen sehen würde.

Satya Nadella, Chef von Microsoft, sieht es hingegen eher pragmatisch. „Ich kam von 100 Prozent Büro auf 0 runter“, sagt Nadella über seinen Alltag. „Und nun bin ich nur noch zu 40, vielleicht 50 Prozent der Zeit auf dem Campus.“ Mehr zeigt sich der Microsoft-Chef überzeugt, brauche es nicht. Vielleicht ist diese Sicht auf das Konflikt-Thema Home-Office vs. Büro, der Königsweg, um die verschiedenen Anforderungen und Wünsche der Beschäftigten und Führungskräfte unter einen Hut zu bekommen. Klar ist aber, so wie vor der Pandemie wird es nicht mehr sein.

Genau aus diesem Grund bietet sich eine Zeiterfassung wie TimePunch an. Diese ermöglicht nicht nur die Erfassung der Arbeitszeit im Büro, sondern auch mobil via Smartphone oder direkt am PC im Home-Office beim An- und Abmelden an Windows. Am einfachsten ist die Zeiterfassung TimePunch über die Cloud nutzbar. In diesem Fall benötigen die Mitarbeitenden nur einen Internet-Zugang, um die Arbeitszeiten zu erfassen. So ausgestattet können Sie, wie Satya Nadella, entspannt in die Zukunft blicken und erhalten sich beim Thema Home-Office vs. Büro alle Freiräume.

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Transparenz schafft Vertrauen

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Wie wird eine Zeiterfassung von der Belegschafft akzeptiert? Welche Strategien existieren dazu?

Wenn Betriebe etwas Neues einführen, dann sind Mitarbeitende erst einmal dagegen. Dass ist immer so und damit fast schon ein Gesetz. So auch bei einer Zeiterfassung. Gleich zu Anfang kommen die ersten Fragen. Will mich mein Betrieb überwachen? Arbeiten wir nicht genug? Wird jetzt geschaut, wer überflüssig ist? Gedanken, die Sie als Chef*in nicht übergehen sollten.

Das Erste, was Sie tun sollten, ist daher kommunizieren. Erklären Sie, warum eine Zeiterfassung sinnvoll und richtig ist. Hier ein paar Stichpunkte als Argumentationshilfe.

  • Eine Zeiterfassung schützt Mitarbeitende vor Überlastung
  • Eine Zeiterfassung schafft Gleichbehandlung zwischen Raucher, Nichtraucher und Mitarbeitende im Home-Office.
  • Eine Zeiterfassung ist vom EuGH und dem BAG (Urteil 13.09.2022) verpflichtend vorgeschrieben.

So richtig und wichtig die oben genannten Punkte sind, sie schaffen es vermutlich nicht allein die Vorurteile der Belegschaft abzubauen. Und als Vertrauensbildende Maßnahme taugen sie auch nicht. Also was tun?

Hier hilft nur Transparenz. Moderne Zeiterfassungssysteme, wie das der TimePunch KG, erlauben den Mitarbeitenden weitreichende Einsicht in die Zeitdaten und schaffen so Transparenz. Wenn Mitarbeitende ohne Hürden die eigenen Zeitdaten einsehen und prüfen können, dann entsteht Vertrauen. Und Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung für die Akzeptanz der Zeiterfassung.

Als erste Maßnahme können Mitarbeitende bei TimePunch ihr Stundenkonto, wie Überstunden, Resturlaubstage und die Arbeitszeit direkt am Zeiterfassungs-Terminal abrufen. Und für den genauen Zugriff, pro Tag, auf alle Aufzeichnungen gibt es bei TimePunch die Digital-Lizenz. Mit ihr können Mitarbeitende, sich online in ihrem Arbeitszeitkonto einloggen und Arbeits- und Pausenzeiten pro Tag, genau prüfen und nachvollziehen.

Außerdem erhalten Mitarbeitende noch einen weiteren Benefit durch die Digital-Lizenz – den digitalen Urlaubs-Workflow. Damit schaffen Sie für ihre Mitarbeitenden einen echten Mehrwehrt, der ein Game-Changer in Sachen Akzeptanz sein kann. Mitarbeitende können damit online ihre Urlaubsplanung, bequem von zu Hause aus, vornehmen. Die Freigabe erfolgt ebenfalls komplett digital und ohne zusätzliche Papierverschwendung. Das ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch ein echter Pluspunkt für Ihre Mitarbeitenden.

Mein Tipp: Nehmen Sie ihre Angestellten mit, klären Sie auf und schaffen Sie Vertrauen. Denn am Ende sind es die Mitarbeitenden, die das System mit Daten füllen und einen Mehrwert schaffen – für Sie und auch für sich selbst.

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Die Biopause am Arbeitsplatz

Quelle: https://unsplash.com/photos/TUnXXhb2-a8

„Ich muss mal eine Biopause einlegen.“ oder „Wenn das Meeting noch länger geht, dann müssen wir wohl eine Biopause machen“. So oder so ähnlich könnten die Sätze lauten, mit denen Angestellte ihr dringendes Bedürfnis gerne umschreiben.

Aber wie lautet hier die Rechtslage am Arbeitsplatz? Haben Sie als Chef*in einen Einfluss darauf, wie oft Mitarbeitende austreten oder eine Pause einlegen?

Bei der Biopause, oder sagen wir konkret dem Toilettengang, haben Sie nicht das Recht diese ihren Angestellten zu verbieten. Das liegt daran, dass es sich dabei um ein Grundbedürfnis handelt, dass nicht eingeschränkt werden darf. Auch wenn manche Menschen scheinbar ein umgangssprachliches „Studentenbläschen“ haben, liegt es nicht an Ihnen die Notwendigkeit zu beurteilen. Nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass Mitarbeitende auf der Toilette zum Beispiel mit dem Smartphone spielen und so den Toilettengang unnötig in die Länge ziehen, haben Sie eine handhabe und können beispielsweise Abmahnen.

Anders ist es bei kurzen Arbeitsunterbrechungen, z.B. der Zigarettenpause oder dem Kaffee in der Kaffeeküche. Solche Pausen gehören nicht zum Grundbedürfnis und dürfen daher untersagt, oder zumindest geregelt werden. Als Chef*in können Sie hier ihr Direktionsrecht ausspielen. So können Sie, ohne dies begründen zu müssen, Zigarettenpausen während der Arbeitszeit verbieten oder auf eine gewisse Anzahl begrenzen. Auch ein Zwang zum Ausstempeln und dem Nacharbeiten der Arbeitsunterbrechung ist rechtens. Wichtig ist, dass Sie nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen. Untersagen Sie Raucherpausen einem Mitarbeitenden, dann dürfen Sie dies einem anderen nicht erlauben. Sonst verstoßen Sie gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Am besten ist es, solche Pausenregelungen offen zu kommunizieren und beispielsweise in einem Aushang, und damit für alle sichtbar, zu dokumentieren.

Als dritte Pausenart kennt das Arbeitszeitgesetz die Erholungspause. Die Erholungspause muss spätestens nach 6 Std. Arbeitszeit von den Mitarbeitenden angetreten werden. Die Mindestpausendauer beträgt dabei 30 Minuten. Selbstverständlich kann die Erholungspause auch schon früher oder zu festen Zeiten genommen werden.  Angenommen Sie führen ein Ladengeschäft, dass in der Zeit zwischen 12 Uhr und 14 Uhr geschlossen ist. In diesem Fall legen Sie die Mittagspause zwischen 12 Uhr und 14 Uhr fest. Damit dauert die Mittagspause für Ihre Angestellten genau 2 Std. Allerdings müssen ihre Angestellten in dieser Zeit dann auch tatsächlich frei haben und selbst entscheiden können, was Sie tun möchten. Ein Verbleib im Ladengeschäft können Sie daher nicht anordnen.

Noch ein Tipp: Sie sollten Sie sich vertraglich zusichern lassen, dass die Erholungspausen eigenverantwortlich eingehalten werden. Wenn Sie sich dazu die Unterschrift Ihrer Mitarbeitenden einholen, dann muss die Mittagspause nicht explizit gestempelt werden und Sie können diese Pauschal von der Anwesenheitszeit abziehen. Im anderen Fall ist das Ausstempeln in die Mittagspause erforderlich, damit nachgewiesen werden kann, dass ihre Angestellten die gesetzlich vorgesehenen Pausenzeiten einhalten.

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