{"id":3364,"date":"2022-06-29T10:42:21","date_gmt":"2022-06-29T09:42:21","guid":{"rendered":"https:\/\/dev.timepunch.de\/?p=3364"},"modified":"2022-06-29T10:44:55","modified_gmt":"2022-06-29T09:44:55","slug":"der-erleichterte-zugang-zum-kurzarbeitergeld-wird-verlaengert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.timepunch.de\/en\/2022\/06\/29\/der-erleichterte-zugang-zum-kurzarbeitergeld-wird-verlaengert\/","title":{"rendered":"Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wird verl\u00e4ngert"},"content":{"rendered":"\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><a href=\"https:\/\/dev.timepunch.de\/wp-content\/uploads\/2022\/06\/Kurzarbeit_mit_Text-1.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"576\" src=\"https:\/\/dev.timepunch.de\/wp-content\/uploads\/2022\/06\/Kurzarbeit_mit_Text-1-1024x576.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-3367\" srcset=\"https:\/\/blog.timepunch.de\/wp-content\/uploads\/2022\/06\/Kurzarbeit_mit_Text-1-1024x576.jpg 1024w, https:\/\/blog.timepunch.de\/wp-content\/uploads\/2022\/06\/Kurzarbeit_mit_Text-1-300x169.jpg 300w, https:\/\/blog.timepunch.de\/wp-content\/uploads\/2022\/06\/Kurzarbeit_mit_Text-1-768x432.jpg 768w, https:\/\/blog.timepunch.de\/wp-content\/uploads\/2022\/06\/Kurzarbeit_mit_Text-1-1536x864.jpg 1536w, https:\/\/blog.timepunch.de\/wp-content\/uploads\/2022\/06\/Kurzarbeit_mit_Text-1.jpg 1613w\" sizes=\"auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><\/a><figcaption>Quelle: https:\/\/unsplash.com\/photos\/9OB46apMbC4<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<p><strong>Durch die aktuelle Situation im Ukraine Krieg hat das Bundeskabinett beschlossen, dass bis zum 30. September weiterhin nur 10 Prozent der Besch\u00e4ftigten von Arbeitsausfall betroffen sein m\u00fcssen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr alle Betriebe, die mit der wirtschaftlichen Situation in Deutschland aktuell zu k\u00e4mpfen haben, ist das eine gute Nachricht. Bedeutet sie doch, dass nicht wie vor der Corona Pandemie 30 Prozent der Mitarbeitenden einen Arbeitsausfall haben m\u00fcssen, sondern weiterhin nur 10 Prozent.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Der Zugang zum Kurzarbeitergeld wird weiterhin erleichtert<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Aber nicht alle Sonderregeln der Corona-Pandemie bleiben bestehen. So wurden die erh\u00f6hten Leistungss\u00e4tze, sowie die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld und die Einbeziehung der Leiharbeit nicht verl\u00e4ngert und laufen am 30. Juni 2022 wie geplant aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Bundesregierung begr\u00fcndet dies mit der Erholung am Arbeitsmarkt, der sich derzeit in guter Verfassung bef\u00e4nde. Fraglich ist, ob das betroffene Betriebe genauso sehen. Durch den Krieg in der Ukraine, dessen Ende derzeit noch nicht absehbar ist, bleibt die Situation in vielen Betrieben angespannt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Druck auf die Bundesregierung bleibt bestehen und eine weitere Verl\u00e4ngerung oder sogar Ausweitung der Kurzarbeitsregeln ist daher nicht auszuschlie\u00dfen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sagt dazu: \u201eWie sich die Lage weiterentwickelt, werden wir in den kommenden Monaten genau beobachten.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die Begr\u00fcndung der Kurzarbeit muss wohl \u00fcberlegt sein<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Trotz der erleichterten Voraussetzungen muss die Kurzarbeit weiterhin gut begr\u00fcndet sein. Gerade jetzt, nachdem die Bundesregierung schon Milliarden f\u00fcr Kurzarbeit ausgegeben hat, sind Sachbearbeiter*innen besonders streng in der Auslegung auf die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der beantragten Kurzarbeit.<\/p>\n\n\n\n<p>Laut der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit muss ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall bestehen. Erheblich meint noch bis Ende September 2022, mindestens 10 Prozent Arbeits- und Entgeltausfall bei mindestens 10 Prozent der Besch\u00e4ftigten. Das reicht jedoch noch nicht aus. Es muss zudem nachgewiesen werden, dass der Arbeitsausfall durch ein \u201eunabwendbares Ereignis\u201c angefallen ist. Ein solches Ereignis war zum Beispiel die Corona Pandemie und aktuell auch der Ukraine Krieg.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Nachweis dar\u00fcber ist aber nicht immer leicht. Vor allem bei Kaufzur\u00fcckhaltung potenzieller Kunden wird es schwer. Betriebe m\u00fcssen nachweisen, dass Auftr\u00e4ge nicht durch betriebliche Fehlentscheidungen, sondern durch die ausbleibende Nachfrage aufgrund der wirtschaftlichen Unsicherheiten des Ukraine Kriegs ausgefallen sind. Wird dies nicht hieb und stichfest belegt, droht eine Ablehnung des Antrags.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Zeiterfassung in der Kurzarbeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wird die Kurzarbeit von der Arbeitsagentur genehmigt, dann bleibt dem Betrieb immer noch die Nachweispflicht. Betriebe sind in der Kurzarbeit verpflichtet, \u00fcber die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden genau buchzuf\u00fchren. Ein Stundennachweis ist daher zwingend erforderlich und wird im Zweifelsfall auch von der Arbeitsagentur kontrolliert.<\/p>\n\n\n\n<p>Zeiterfassungssysteme wie TimePunch unterst\u00fctzen dabei, indem sie die ausgefallenen Stunden f\u00fcr das Kurzarbeitergeld anhand der Arbeitszeitbuchungen berechnen. Die KuG-Stunden sind dann im Lohndatenexport integriert und k\u00f6nnen vom Lohnb\u00fcro \u00fcbernommen werden. Daraus berechnet sich das Kurzarbeitergeld f\u00fcr die Mitarbeitenden. Das geschieht, dank der Zeiterfassung von TimePunch, vollkommen digital.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Durch die aktuelle Situation im Ukraine Krieg hat das Bundeskabinett beschlossen, dass bis zum 30. September weiterhin nur 10 Prozent der Besch\u00e4ftigten von Arbeitsausfall betroffen sein m\u00fcssen. F\u00fcr alle Betriebe, die mit der wirtschaftlichen Situation in Deutschland aktuell zu k\u00e4mpfen haben, ist das eine gute Nachricht. 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